Honorar
Honorar
Da in der Zusammenarbeit von Anwalt und Mandat gegenseitige Sympathie enorme Wichtigkeit hat, ist bei mir eine erste Kontaktaufnahme- in der Branche eher unüblich- völlig kostenfrei für Sie. Unverbindlich können Sie mir am Telefon Ihre Problematik schildern und hierbei erspüren, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen als Mandant und mir als Anwalt stimmen könnte. Scheuen Sie sich also nicht, mich anzurufen .
Die Höhe der Anwaltsvergütung ist in Deutschland durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis geregelt.
Wahlverteidigung
Sollten sich die Kosten der Verteidigung am erforderlichen Arbeitsaufwand orientieren, so kann es sinnvoll sein, eine Stundenhonorarvereinbarung abzuschließen.
Gerne verhandele ich auch einen Gesamtpreis für die Hinzuziehung meiner Person für eine Instanz, dann wissen Sie was –bei wie vielen Verhandlungstagen auch immer- insgesamt für die erste oder zweite Instanz maximal auf Sie an Honorar zukommen wird.