Das Arbeits- und Strafrecht als zweite Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte werde ich im Folgenden gar nicht weiter erläutern. Ich denke, dass jeder über deren Wichtigkeit und die besondere Problematik Bescheid weiß.
Kurz angemerkt soll nur sein, dass ein genaues und umfangreiches Aufarbeiten im vorprozessualen Bereich hier ebenso wichtig ist, wie im Wirtschafts- und Bankenrecht. |