Im Bereich Wirtschaft- und Bankenrecht erarbeite ich überwiegend Fälle, in denen Anlieger durch Fehlberatungen seitens Banken oder sogenannte Finanzberater – davon gibt es gute, aber auch sehr viel schlechte – in eine Anlageform hineingeraten sind, aus der sie wieder aussteigen wollen.
Als Beispiele sind hier aufzuführen: jegliche Art sogenannter Steuersparmodelle, insbesondere Steuersparimmobilien, geschlossene Immobilienfonds, Prospekthaftung, Kapitalanlagen, Knebelverträge und alle Arten von atypisch und typisch stiller Beteiligungen.
Nachstehend finden Sie eine Auswahl der Gegner, gegen die mir Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit. |